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Kemp Knížecí rybník - Rybolov

 

Das Angeln ist ohne ein Angelschein vom 1.Mai bis 30. November erlaubt, mit einer gültigen Genehmigung, die an der Rezeption ausgestellt wird. Zulässige Berechtigungen werden dann an die Rezeption oder in den Kasten vor der Rezeption zurückgegeben.

 

Preise
Tag (Datum) 200,- CZK
Woche 500,- CZK
Monat 900,- CZK
Saison 3 000,- CZK

 

Der Teich, Fisch und Vergütungen sind Eigentum Rybářství Třeboň a.s..

 

 

Lokale Angelregeln für das Angeln sind Gültig ab 1.5.2017 für den Táborský-Teich (Erforderlich zur Entscheidung)

1) Bei der Fischjagd muss jeder eine gültige Fischfangjagd der Třeboň a. Sitz in Rybářská 801 in Trebon.
2) Der Fischfang ist vom 1. Mai bis zum 30. November mit dem Datum 15. Juni für folgende Fischarten erlaubt: Hecht, Hecht, Wels, Bolen.
3) Der Fischfang in einem Teich darf nur in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Ausübung des Fischereirechts, des Schutzes von Fischen und anderen Wassertieren sowie des Naturschutzes erfolgen. Es ist auch verboten, im Teich zu campen, zu übernachten und Feuer zu machen. Jeder Fischer ist verpflichtet, seine Fangposition nach dem Ende des Fischfangs zu löschen.

Es ist insbesondere verboten:

  • Verwenden Sie diese Mittel, um Sprengmittel, Nerven oder Betäubungsmittel einzusetzen, Stacheln, Fallen, stangenlose Ruten, Gabeln, Mäher, Fische an Schnüren, Händen und Maschen zu fangen.
  • Müll außerhalb des ausgewiesenen Bereiches im Teich hinterlassen.
  • Die Jagd auf Angelgeräte und Fische oder Teile davon ist ab dem 16. Juni erlaubt.
  • Das Angeln auf Booten (ich Bauchboot) und das Einfangen ist verboten.
  • Wenn Angeln erlaubt ist, darf nur mit einer Rute gefischt werden, und keine andere Rute ist zur Jagd bereit.
  • Für die Einklemmung darf der Halter der Zulage nicht mehr als zwei Stangen mit jeweils maximal zwei Einzelhakenstangen verwenden. Beim Fangen eines Doppeldreiecks und eines Fisches kann nur ein Anführer verwendet werden.
  • Der Zulassungsinhaber darf kein Blut verwenden, flach beißen, beißen Fleisch und andere verbotene Köder.
  • Beschriftung der Futterstellen durch PET-Flaschen, Bojen, Fässer. Stange. Bojen usw.

Die tägliche Jagdsaison wird wie folgt festgelegt:

  • November, Dezember von 7 bis 17 Uhr
  • September, Oktober, April von 5 bis 20 Stunden
  • Mai, Juni, Juli, August von 4 bis 23 Stunden

Der Jäger muss im Besitz eines Personalausweises sein, der zum Fischen an einem bestimmten Teich berechtigt ist. An einem Jagdtag dürfen maximal 7 kg aller Fische (höchstens 2 Stück sogenannte Edelfische, dh Karpfen, Hecht, Hecht, Wels, Bolen, Amur) zum Fischen zugelassen werden, und der Fang muss im Fangbericht eingetragen werden sofort nach ihrer Gefangennahme. Der Fischer muss Haken, Friedensstifter und Landungsnetze einhaken. Jugendliche bis 10 Jahre können in Begleitung und Überwachung von Personen ab 18 Jahren jagen.


4) Es ist verboten, Fische unter den folgenden Mindestlängen zu besitzen:

  • Karpfen von 40 cm bis 70 cm !!! (Oberer Karpfen ist 70 cm.) Schlachtkörper über 70 cm (inkl.) Muss zum Teich zurückgebracht werden, wo er unverzüglich und mit maximaler Spontanität gefangen wurde.)
  • Schleie 20 cm
  • Hecht 45 cm
  • Zander 50 cm
  • großer Wels 70 cm
  • Amur 50 cm
  • Rapfen 40 cm
  • Silberkarpfen 50 cm
  • Aland 25 cm
  • Forelle 25 cm
  • Barsch 20 cm

5) Der Inhaber eines Mandats kann bei der Ausübung des Fischereirechts in das Küstenland einreisen, ist jedoch verpflichtet, den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen. Im Campingbereich ist das Fischen nur Gästen gestattet.
6) Der Jäger ist verpflichtet, seine Identität gegenüber der Wachmannschaft nachzuweisen, eine gültige, von Třeboň a.s. Fishery erteilte Genehmigung vorzulegen, einen täglichen Fang und eine ordnungsgemäß ausgefüllte Fangliste zur Überprüfung.
7) Inspektion und Überwachung:
Diese Tätigkeit wird von der von der Fischerei in Třeboň und der Polizei der Tschechischen Republik ordnungsgemäß eingesetzten Fischerei durchgeführt. Dies ist der Auffänger, der verpflichtet ist, die Kontrolle der erforderlichen Dokumente, Angelausrüstung, Werkzeuge und Fänge zu ermöglichen. Für den Fall, dass der für die Fischerei zuständige Anweisungsbefugte die Bestimmungen dieser Fischereivorschriften nicht einhält, ist die Fischereiaufsicht berechtigt, die Fanggenehmigung zu entfernen, ohne Anspruch auf Erstattung der für den Kauf der Fischerei aufgewendeten Mittel zu haben.
8) Das Ändern der Regeln ist vorbehalten.

Rybářství Třeboň a.s.


WARNUNG
1. Der Fangbericht muss bis zum Ende der Gültigkeitsdauer der Delegation bei der ausstellenden Organisation spätestens 15 Tage nach Beendigung der Gültigkeitsdauer befolgt werden.
2. Schreiben Sie alle Daten unwiderruflich, halten Sie das Formular sauber.
3. Schlagen Sie bei falschem Schreiben die gesamte Zeile an und schreiben Sie erneut.
4. Unmittelbar nach dem Fang und der Aufbewahrung müssen edle Fische (siehe örtliche Angelregeln) einschließlich ihrer Länge in Zentimetern aufgezeichnet werden.
5. Alle vom Jäger zurückgehaltenen Fische müssen in die Besichtigung aufgenommen werden, d. H. Die Arten, die keine Mindestlänge haben oder die sie als Angelgerät verwenden.
6. Bei Verstoß gegen die Grundsätze und Methoden der Jagd erlischt die Fish Tales-Verpflichtung, und diese Behörde wird einschließlich der bestehenden Fänge von der Kontrollbehörde entfernt.
Das korrekte Ausfüllen der Zusammenfassung und die rechtzeitige Übergabe (auch wenn kein Fang erzielt wurde) wird zu einer besseren Ernte beitragen.