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Die Campingplatz-Betriebsordnung gilt für das für Zelte, Wohnwagen und Wohneinheiten (Hütten, Apartments) vorgesehene Gelände im Erholungsgebiet Knížecí rybník.

1. Auf dem Campingplatzgelände dürfen sich nur Bürger aufhalten, die sich ordnungsgemäß an der Rezeption am Eingang des Geländes anmelden, einen Personalausweis vorzeigen und die Übernachtungsgebühr entrichten. Jede Person, die in einem Zelt oder Wohnwagen übernachtet, erhält eine Registrierungsnummer, die sie zum Zweck der ständigen Kontrolle sichtbar anbringen muss.

2. In besonderen Fällen kann der Beherbergungsbetrieb dem Gast eine Unterkunft zuweisen, die nicht wesentlich von der Bestellung abweicht, auch wenn die Bestellung verbindlich bestätigt wurde.

3. Der Kunde kann eine vom Beherbergungsbetrieb bestätigte Bestellung ohne Stornierungsgebühr stornieren oder ändern, und zwar spätestens 30 Tage vor dem angekündigten Ankunftsdatum.

4. Das Betreten und die Nutzung des Campingplatzes sind nur den dort untergebrachten Gästen gestattet!

5. Personen, die an Infektionskrankheiten oder Hautparasiten leiden oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, wird keine Unterkunft gewährt.

6. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der Check-in in den Ferienhäusern ab 14:00 Uhr. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunftseinheit am Tag der Aufenthaltsbeendigung bis 10:00 Uhr zu verlassen, sie in ihren ursprünglichen Zustand zurückzubringen (Lichter ausschalten, Kühlschrank ausschalten, Fenster und Türen schließen) und den Schlüssel an der Rezeption abzugeben. Wenn der Gast die Frist nicht einhält, ist der Unterkunftsanbieter berechtigt, den Übernachtungspreis für den nächsten Tag in Rechnung zu stellen.

7. Für Gäste, die in eigenen Einrichtungen übernachten (Zelte, Autos, Wohnwagen, Wohnmobile usw.), gilt das Ende des Aufenthalts im Gebiet bis 14:00 Uhr des letzten Tages. Hält der Gast diese Frist nicht ein, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, den Übernachtungspreis für den nächsten Tag in Rechnung zu stellen.

8. Ein Gast, der vor 6:00 Uhr eincheckt, ist verpflichtet, den Übernachtungspreis für die gesamte Nacht zu bezahlen.

9. Der Gast bezahlt die Übernachtung im Voraus. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts durch den Gast wird der gezahlte Betrag nicht zurückerstattet. Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die Unterkunft und weitere in Anspruch genommene Leistungen gemäß der gültigen Preisliste zu bezahlen.

10. Übernachtungen von Familienmitgliedern und anderen Personen, die nicht für den Aufenthalt angemeldet sind, sind im gesamten Gebiet untersagt.

11. Gäste dürfen Zelte nur auf den dafür vorgesehenen Flächen aufstellen und Fahrzeuge und Wohnwagen abstellen.

12. Personen, die sich auf dem Campingplatz aufhalten, sind verpflichtet, für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen, insbesondere in den Sanitäranlagen und Küchen, und Siedlungsabfälle nur in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

13. Gäste sind verpflichtet, sich während ihres Aufenthalts so zu verhalten, dass andere Gäste des Campingplatzes nicht gestört werden (laute Musik am Tag etc.). Die Nachtruhe ist zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr einzuhalten. Bei kulturellen Veranstaltungen ändert sich die Nachtruhezeit von 24:00 Uhr auf 7:00 Uhr.

14. Feuermachen ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet. ES GIBT EIN STRENGES FEUERVERBOT IM WALD.

15. Der Gast haftet für Schäden, die am Eigentum des Beherbergungsbetriebs entstehen, gemäß den allgemein verbindlichen Vorschriften.

16. In den Hütten ist die Verwendung von Elektroherden verboten!

17. In den Wohneinheiten ist das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer strengstens verboten!

18. Eltern sind für die Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich, wenn sie sich auf dem Gelände bewegen.

19. Das Bewegen von Hunden und anderen Tieren ist nur unter Aufsicht des Besitzers gestattet.

20. Es ist strengstens verboten, Glas an den Strand mitzubringen sowie den Strandbereich und das Wasser zu verschmutzen.

21. Der Beherberger haftet nicht für Geld, persönliche Dokumente und andere Wertgegenstände, die ihm nicht zur Aufbewahrung übergeben wurden.

22. Das Fahren mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern ist nur zur An- und Abreise auf dafür vorgesehenen Straßen gestattet. Die maximal zulässige Geschwindigkeit auf dem gesamten Campingplatz beträgt 20 km/h.

23. Das Angeln ist im Bereich zwischen der Anlegestelle und dem Restaurant während des Sonnenbadens und Schwimmens verboten!

24. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts durch den Gast erstattet der Beherberger das Geld nicht zurück.

25. Jeder Gast muss sich mit dieser Betriebsordnung vertraut machen und ist verpflichtet, sie einzuhalten. Mit der Zahlung der Unterkunft erklärt der Gast, dass er mit dieser Betriebsordnung vertraut ist.

26. Die Betriebsordnung des Campingplatzes ist für alle Gäste verbindlich. Personen, die gegen die Betriebsordnung verstoßen, werden vom Campingplatz verwiesen, ohne dass bereits für Dienstleistungen gezahlte Beträge zurückerstattet werden. Bei Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs wird von diesem ein Betrag eingehoben, der sich nach der tatsächlichen Schadenshöhe richtet.